| | "Spielstraße" |
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in Bad Essen (Lutherstraße) |
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- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer
ganzen Breite benutzen; Kinderspiele (siehe die Erklärung bei der Spielstraße)
sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr, also auch der Fahrradverkehr muss
Schrittgeschwindigkeit (dass heißt zirka 5 km/h) einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern (ein Schachspiel zum Beispiel mitten im Fahrtweg dürfte also meist nicht möglich sein).
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig (was meist die größte Hürde für einen gut funktionierenden "Verkehrsberuhigten Bereich" ist), ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen.
Quelle: http://www.muenchen.de/Rathaus/
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