Die Lutherstraße in BAD ESSEN , etwa 1920 besiedelt, gehörte viele Jahrzehnte zu den schönsten Straßen des Ortes.
Ob sie nach den damaligen Kriterien fertig gestellt war, ob gar die Anlieger dafür schon einmal zur Kasse gebeten wurden, lässt sich nach so vielen Jahren nicht mehr feststellen. Auch die Archive geben hierüber keinen Aufschluss.
Jedenfalls gingen viele Anlieger davon aus, dass die Straße nach dem für sie günstigeren Straßenausbaubeitrag abgerechnet werden müsste.
Die Gemeinde Bad Essen war diesmal jedoch der Meinung, dass sie noch nicht endgültig fertig gestellt war, weil
"1.vor der Ausbaumaßnahme eine Straßenentwässerungseinrichtung auf ganzer Länge .. nicht vorhanden war und
2. eine Gehweganlage nicht bestanden hat" (Gemeinde Bad Essen, Grönemeyer, 18.12.1998)
Früher sah das einmal ganz anders aus:
Ab etwa 1980 war der Ausbau der Straße seitens der Gemeinde bereits geplant. Wahrscheinlich sollte damals die Abrechnung mit den Anliegern über Straßenausbaubeiträge erfolgen, jedenfalls wurde im Jahre 1985 bei der Abrechnung der Straßenbeleuchtung „Straßenausbaubeitrag erhoben“ (Gemeinde Bad Essen, Harmeyer).
So legten dann auch einige Anlieger Widerspruch gegen die jetzt geforderten Erschließungsbeiträge ein.
Am 6. Juni 2000 fand dann ein Ortstermin des Verwaltungsgerichtes Osnabrück in der Lutherstraße statt.
Kernpunkt der Diskussion war dem Vernehmen nach das fehlende Stück der Straßenentwässerung im oberen Teil der Lutherstrasse. Aber genau diese Kosten für die Straßenentwässerung fehlten in der Abrechnung der Gemeinde, obwohl die Gemeinde den "unfertigen" Zustand immer damit begründet hat.
Allerdings könne die Gemeinde diese Kosten von allen Anliegern nachfordern!
Damit soll sich der Vergleich angeboten haben, dass die Gemeinde bei den Klägern auf Nachforderungen verzichtet und der Erschließungsbeitrag akzeptiert wird.
Bisher ist mir nicht bekannt, ob die Gemeinde die Kosten von ca. 100 Tausend DM nachträglich von den Anliegern eingefordert hat.