Eine lange Geschichte mit ungewissem
Ausgang
(siehe auch: Streit um Kosten )
Die Lutherstraße in BAD ESSEN
, etwa 1920 besiedelt, gehörte viele Jahrzehnte zu den schönsten Straßen
des Ortes.
Ab etwa 1980 war der Ausbau der Straße seitens der Gemeinde geplant.
Wahrscheinlich sollte damals die Abrechnung mit den Anliegern über
Straßenausbaubeiträge erfolgen, jedenfalls wurde im Jahre 1985 bei der
Abrechnung der Straßenbeleuchtung „Straßenausbaubeitrag erhoben“ (Harmeyer).
Im Jahre 1984 stellt der Ortsrat BAD ESSEN
fest, dass die Lutherstraße nach der Wittekindstraße als schlechteste Straße
ausgebaut werden solle.
In den Jahren 1993, 1995 und schließlich bis
1997 wurde den Anliegern mündlich wie schriftlich der verkehrsberuhigte
Ausbau der Lutherstr. in Aussicht gestellt.
Zitat: "Wesentliche Maßnahmen .. fehlen noch.
Das gleiche gilt für den Bereich Lutherstraße/Auf dem Kampe/Lönsweg usw..,
der ... für einen verkehrsberuhigten Ausbau vorgesehen ist" (Gem. Dir.
Wilker).
Oder auf schriftlicher Nachfrage nach
Planungssicherheit: (Zitat) "Der verkehrsberuhigte Ausbau der "Lutherstraße"
ist aus verfahrensrechtlichen Gründen erst möglich, wenn die Bauzeile
östlich der Lutherstraße ... herausgelöst worden ist."(Wilker)
Im 1990 beschlossenen Verkehrskonzept der
Gemeinde wird die Lutherstr. in keinem Netzvorschlag benötigt, im Gegenteil:
Bei "Schleichverkehr" sollen entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden!
Den Kaufinteressenten des Seniorenheimes in
der Lutherstraße werden ähnliche Versprechungen bis 1997 gemacht.
Was lange währt..
Im Jahre 1997 beginnen die Vorarbeiten des
Planungsbüros. Sicher sind hier auch Vorgaben seitens der Gemeinde
hinsichtlich der Verkehrsaufnahme erfolgt.
Am 14.7.98 wird der Plan des Ausbaues
der Lutherstr. vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde beschlossen. Vorher
noch wird das Verkehrskonzept durch den Verwaltungsausschuss dahingehend
geändert, dass die Lutherstraße zur Umleitungsstrecke für Busse wird. Damit
werden angeblich Aufpflasterungen in entsprechend wirkungsvollem Ausmaß
unmöglich, obwohl spätere Nachfragen bei Busherstellern dieser Behauptung
des Bauamtes entgegenstehen.
Die Anlieger jedoch werden erstmalig
eingeladen zum 15. 6. 98 und können die Gestaltung der Straßenfläche
wählen. Ihre mehrheitliche Entscheidung: Wenn Ausbau, dann so wie in der
Agnes‑Miegel-Straße. Hinsichtlich des Bürgersteiges wählen sie einen
Bordstein. Ein Fehler, wie man sehen wird! Eine
"Spielstraßenregelung" wird ihnen schmackhaft gemacht und
offensichtlich so ausgeschrieben und an die Baufirma vergeben. Und glücklich
gehen die Anlieger nach Hause. Mangels Kenntnis der Vorgaben bei Planer und
Bauamt wird durch die falsche Anlage des Bürgersteiges die in Aussicht
gestellte "Spielstraßenregelung" nicht nur für die Lutherstr., sondern auch
für die einige Jahre zuvor vom gleichen Planer entworfene "Agnes‑Miegel-Staße"
vom Landkreis verworfen.
Zitat aus dem Schreiben des Landkreises vom
27.8.98: " Der Ausbau der Agnes‑Miegel‑Str. und der Straße Auf dem Kampe
sowie die vorgelegten Pläne ..der Lutherstr. .. erfüllen jedoch nicht die
Voraussetzung.."(Anm.: für eine Spielstraße!) . Die vorhandene
Beschilderung .... muss daher entfernt werden." - "Um unerwünschten
Durchgangsverkehr abzuhalten, sollen ... unechte Einbahnstraßen an der
Agnes.‑Miegel‑Str. und Lutherstr . .....eingerichtet werden" (Zitat Ende,
Anm.: Diese letzten Festsetzungen entsprechen übrigens inhaltlich den
Aussagen des Verkehrsgutachters der Gemeinde, Schnüll., s.o.)
Wegen der Busumleitungen – ich habe sie bisher
nicht erlebt !- sind „Schwellen in der Form , wie in der
„Agnes-Miegel-Straße“, nicht möglich..“ - „Auch bei „Pflasterkissen“ ist
die Höhe beschränkt..“(Gemeinde Bad Essen)
„ ..um die Begegnung von LKW-LKW zu
ermöglichen, werden Aufweitungen .. bis 5,50m vorgesehen“ (lt. Planer Nepke, siehe Protokoll der Gemeinde) Diese drei Zitate aus dem offiziellen
Protokoll der Gemeinde scheinen mir deutlich zu machen, was hier realisiert
werden sollte!
Einen Beleg dafür, dass die Busse
Aufpflasterungen nicht überqueren können, blieb der Planer schuldig. Dafür
erklärten aber die Bushersteller wie MAN oder Mercedes den Anliegern, dass
ihre Niederflurbusse durchaus darüber hinweg fahren können.
Nächste Anliegerversammlung am 1.9.98: Mit der
Spielstraße wird's ja nichts, aber Ihr kriegt ja eine Einbahnstraße, so die
Gemeinde. Halber Verkehr! mag mancher frohlockt haben. Und wieder geht man
frohen Herzens und in gutem Glauben heim. Zwar kennt man jetzt die
Anliegerkosten, nicht aber die Funktion der Anliegerstraße.
Es geht los:
Sofortige Ausschreibung und Submission zum
18.8., Anliegerinfos am 15.6. und 1.9., Baubeginn 8.9.98!! Beratung
des Ortsrates am 9.9. und des VA am ???
Bezahlen mussten die Anlieger ab November 1998.
Aber: Man hatte keine Satzung über die Erhebung der Beiträge. Die wurde erst ein Jahr später -im November 1999 vom Rat beschlossen!!
So schnell kann es gehen, wenn man was
will!
Nur was, das ist hier die Frage.
Seitenanfang
Dann kam das „Theater“ mit
der Abrechnung!!!
(Hier geht´s weiter.....)
Dieter Bickmann, d@bickmann.org
|