Dieter  Bickmann Bad Essen

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Die Lutherstrasse in BadEssen 

 

Eine lange Geschichte mit ungewissem Ausgang

(siehe auch: Streit um Kosten )

 

Die Lutherstraße in BAD ESSEN , etwa 1920 besiedelt, gehörte viele Jahrzehnte zu den schönsten Straßen des Ortes.

 

Ab etwa 1980  war der Ausbau der Straße seitens der Gemeinde geplant. Wahrscheinlich sollte damals die Abrechnung mit den Anliegern über Straßenausbaubeiträge erfolgen, jedenfalls wurde im Jahre 1985 bei der Abrechnung der Straßenbeleuchtung „Straßenausbaubeitrag erhoben“ (Harmeyer).

Im Jahre 1984 stellt der Ortsrat BAD ESSEN fest, dass die Lutherstraße nach der Wittekindstraße als schlechteste Straße ausgebaut werden solle.

In den Jahren 1993, 1995 und schließlich bis 1997 wurde den Anliegern mündlich wie schriftlich der verkehrsberuhigte Ausbau der Lutherstr. in Aussicht gestellt.

Zitat: "Wesentliche Maßnahmen .. fehlen noch. Das gleiche gilt für den Bereich Lutherstraße/Auf dem Kampe/Lönsweg usw.., der ... für einen verkehrsberuhigten Ausbau vorgesehen ist" (Gem. Dir. Wilker).

Oder auf schriftlicher Nachfrage nach Planungssicherheit: (Zitat) "Der verkehrsberuhigte Ausbau der "Lutherstraße" ist aus verfahrensrechtlichen Gründen erst möglich, wenn die Bauzeile östlich der Lutherstraße ... herausgelöst worden ist."(Wilker)

Im  1990 beschlossenen Verkehrskonzept der Gemeinde wird die Lutherstr. in keinem Netzvorschlag benötigt, im Gegenteil: Bei "Schleichverkehr" sollen entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden!

 

Den Kaufinteressenten des Seniorenheimes in der Lutherstraße werden ähnliche Versprechungen bis 1997 gemacht.

 

Was lange währt..

Im Jahre 1997 beginnen die Vorarbeiten  des Planungsbüros. Sicher sind hier auch Vorgaben seitens der Gemeinde hinsichtlich der Verkehrsaufnahme erfolgt.

 

Am 14.7.98 wird der Plan des Ausbaues der Lutherstr. vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde beschlossen. Vorher noch wird das Verkehrskonzept durch den Verwaltungsausschuss dahingehend geändert, dass die Lutherstraße zur Umleitungsstrecke für Busse wird. Damit werden angeblich Aufpflasterungen in entsprechend wirkungsvollem Ausmaß unmöglich, obwohl spätere Nachfragen bei Busherstellern dieser Behauptung des Bauamtes entgegenstehen.

 

Die Anlieger jedoch werden erstmalig eingeladen zum 15. 6. 98 und können die Gestaltung der Straßenfläche wählen. Ihre mehrheitliche Entscheidung: Wenn Ausbau, dann so wie in der Agnes‑Miegel-Straße. Hinsichtlich des Bürgersteiges wählen sie einen Bordstein. Ein Fehler, wie man sehen wird! Eine "Spielstraßenregelung" wird ihnen schmackhaft gemacht und offensichtlich so ausgeschrieben und an die Baufirma vergeben. Und glücklich gehen die Anlieger nach Hause. Mangels Kenntnis der Vorgaben bei Planer und Bauamt wird durch die falsche Anlage des Bürgersteiges die in Aussicht gestellte "Spielstraßenregelung" nicht nur für die Lutherstr., sondern auch für die einige Jahre zuvor vom gleichen Planer entworfene "Agnes‑Miegel-Staße" vom Landkreis verworfen.

 

Zitat aus dem Schreiben des Landkreises vom 27.8.98: " Der Ausbau der Agnes‑Miegel‑Str. und der Straße Auf dem Kampe sowie die vorgelegten Pläne ..der Lutherstr. .. erfüllen jedoch nicht die Voraussetzung.."(Anm.: für eine Spielstraße!) . Die vorhandene Beschilderung ....  muss daher entfernt werden." - "Um unerwünschten Durchgangsverkehr abzuhalten, sollen ... unechte Einbahnstraßen    an der Agnes.‑Miegel‑Str. und Lutherstr . .....eingerichtet werden" (Zitat Ende, Anm.: Diese letzten Festsetzungen entsprechen übrigens inhaltlich den Aussagen des Verkehrsgutachters der Gemeinde, Schnüll., s.o.)

 

Wegen der Busumleitungen – ich habe sie bisher nicht erlebt !- sind „Schwellen in der Form , wie in der „Agnes-Miegel-Straße“, nicht möglich..“  - „Auch bei „Pflasterkissen“  ist die Höhe beschränkt..“(Gemeinde Bad Essen)

„ ..um die Begegnung von LKW-LKW zu ermöglichen, werden Aufweitungen .. bis 5,50m vorgesehen“ (lt. Planer Nepke, siehe Protokoll der Gemeinde) Diese drei Zitate aus dem offiziellen Protokoll der Gemeinde scheinen mir deutlich zu machen, was hier realisiert werden sollte!

 

Einen Beleg dafür, dass die Busse Aufpflasterungen nicht überqueren können, blieb der Planer schuldig. Dafür erklärten aber die Bushersteller wie MAN oder Mercedes den Anliegern, dass ihre Niederflurbusse durchaus  darüber hinweg fahren können.

 

Nächste Anliegerversammlung am 1.9.98: Mit der Spielstraße wird's ja nichts, aber Ihr kriegt ja eine Einbahnstraße, so die Gemeinde. Halber Verkehr! mag mancher frohlockt haben. Und wieder geht man frohen Herzens und in gutem Glauben heim. Zwar kennt man jetzt die Anliegerkosten, nicht aber die Funktion der Anliegerstraße.

 

Es geht los:

 

Sofortige Ausschreibung und Submission zum 18.8., Anliegerinfos am 15.6. und 1.9., Baubeginn 8.9.98!! Beratung des Ortsrates am 9.9. und des VA am ???

Bezahlen mussten die Anlieger ab November 1998.

Aber: Man hatte keine Satzung über die Erhebung der Beiträge. Die wurde erst ein Jahr später -im November 1999 vom Rat beschlossen!!

So schnell kann es gehen, wenn man was will!

Nur was, das ist hier die Frage.

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Dann kam das „Theater“ mit der Abrechnung!!!

 

(Hier geht´s weiter.....)

 Dieter Bickmann, d@bickmann.org